Aktuell
Der höhere Vorteil - Solarstrom selbst verbrauchen!
Wer selbst produzierten Solarstorm auch selbst verbraucht, wird vom Staat besonders üppig gefördert.
Von dem Sahnehäubchen auf dem Solarkuchen können seit kurzem nicht nur Häuslebauer mit Kleinanlagen, sondern auch Großerzeuger profitieren. Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Sommer 2010 wurde dort ein Passus verankert, der die satten Eigenverbrauchs-Boni nicht nur für geringe Anlagengrößen zulässt, sondern auch für Solarkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 500 Kilowatt. Damit wird es auch für die Besitzer von großen Dachflächen - etwa auf Supermärkten oder in Industriebetrieben - ziemlich attraktiv, Solarmodule zum Eigenverbrauch zu installieren.
| Gebäudeanlagen |
ab 10/2010 |
ab 2011 |
| Einspeisung |
| 0 - 30 kWp |
0,3303 € |
0,2874 € |
| 30 - 100 kWp |
0,3142 € |
0,2734 € |
| 100 - 1000 kWp |
0,2973 € |
0,2587 € |
| über 1000 kWp |
0,2479 € |
0,2157 € |
| Eigenverbrauch <=30 %¹ |
Für Eigenverbrauchsanteil bis zu 30 % des erzeugten Solarstroms |
| 0 - 30 kWp |
0,1665 € |
0,2874 € |
| 30 - 100 kWp |
0,1504 € |
0,1096 € |
| 100 - 500 kWp |
0,1335 € |
0,0949 € |
| Eigenverbrauch >30 %² |
Für Eigenverbrauchsanteil über 30 % des erzeugten Solarstroms |
| 0 - 30 kWp |
0,2103 € |
0,1674 € |
| 30 - 100 kWp |
0,1942 € |
0,1534 € |
| 100 - 500 kWp |
0,1773 € |
0,1387 € |
Quelle: Conergy
¹: Monetärer Anreiz ist 3,62 Cent höher als bei Netzeinspeisung (bei Stromkosten von 20 Cent/kWh), Differenz = 16,38 Cent/kWh
²: Monetärer Anreiz ist 8 Cent höher als bei Netzeinspeisung (bei Stromkosten von 20 Cent/kWh), Differenz = 12 Cent/kWh
Wie funktioniert die Förderung des Eigenverbrauchs?
Gebäudeanlagen bis 500 kWp werden gefördert. (bisher 30 kWp)
- Vergütung ist abhängig von:
- Anlagengröße
- Neu: Anteil (in %) des Eigenverbrauchs vom gesamt erzeugten Stroms
- Monetärer Vorteil gegenüber Einspeisung:
- 3,6 ct. (für Eigenverbrauchsanteil kleiner/bis 30 % des erzeugten Stroms)
- 8 ct. (für Eigenverbrauchsanteil größer 30 % des erzeugten Stroms)
- Mit jedem Strompreisanstieg erhöht sich der monetäre Vorteil!
Beispielrechnung Eigenverbrauch
Beispiel:
5 kWp Anlage, errichtet Jan. 2011, 40 % des erzeugten Stroms wird selbst verbraucht.
Anlagenertrag von 4.000 kWh mit einem Eigenverbrauch von 1.600 kWh
Vergütung Einspeisung = 28,74 ct/kWh
Vergütung Eigenverbrauch < 30%(1.200 kWh = 30%) = 12,36 ct/kWh
Vergütung Eigenverbrauch > 30% (400 kWh = 10%) = 16,74 ct/kWh
Rechnung:
(1.200 kWh x 12,36 ct/kWh + 400 kWh x 16,74 ct/kWh) / 1.600 kWh Vergütung Eigenverbrauch hier 13,46 ct/kWh
Vorteil ggü. Einspeisung = 13,46 + 20 - 28,74 = 4,72 ct/kWh
Vergleich der Vergütung Einspeisung / Eigenverbrauch
Einspeisung: 1149,60 €/a (0,2874 € x 4000 kWh)
Eigenverbrauch: 1225,12 €/a (0,2874 € x 2400 kWh + 0,3346 € x 1600 kWh)
Bei welchen Strombezugskosten pro kWh lohnt sich Eigenverbrauch?

Quelle: Conergy
Für wen ist das Thema Eigenverbrauch interessant?
Argumente für Eigenverbrauch:
- Höhere Rendite gegenüber Volleinspeisung
- Je höher der Anteil des Eigenverbrauchs, desto größer der finanzielle Vorteil
- Unabhängigkeit vom Energieversorger
- Ohne Verhaltensänderung ist bei privaten Haushalten mit Anlagen zw. 4 und 8 kWp PV-Anlage ein
- Eigenverbrauchsanteil zwischen 20 und 40 % möglich.
- Schutz vor Strompreiserhöhungen
- Die durchschnittliche jährliche Strompreiserhöhung beträgt in Deutschland ca. 4%
- Anlagen sind ökologisch und energieeffizient
- Aufgrund der unmittelbaren Nähe zwischen Stromproduktion und -verbrauch treten so gut wie keine Leitungsverluste auf.
Fakten zum Eigenverbrauch
Eigenverbrauchs-Vergütung gilt nur für netzgekoppelte Anlagen (keine Inselanlagen)
- Kein Eigenverbrauch bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01. Januar 2009.
- Der zu vergütende Eigenverbrauchsanteil bezieht sich auf die produzierte Solarstrommenge und nicht auf den Stromverbrauch.
- Die Vergütungssätze für Eigenverbrauch unterliegen nicht der jährlichen Degression, sondern von den Vergütungssätzen für Netzeinspeisung wird ein fester Betrag abgezogen.
- Anlagen über 500 kWp werden nicht nach Eigenverbrauch vergütet. Anlagenerweiterungen werden nur bis zur 500 kWp nach Eigenverbrauch vergütet.
- Die 30%-Regelung beim Eigenverbrauch wird so angewendet, dass der Eigenverbrauchsanteil geteilt wird, d.h. es gilt der niedrigere Vergütungssatz für den Anteil bis 30% und der höhere Vergütungssatz nur für den Anteil über 30%.
- Die Höhe der Eigenverbrauchsvergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und nicht nach dem Zeitpunkt der Umstellung auf Eigenverbrauch.